Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungsstoff

Bei der Dienstprüfung hat die Kandidatin bzw. der Kandidat ausreichende Kenntnisse aus den nachstehenden Wissensgebieten nachzuweisen, soweit diese zur Ausübung standesamtlicher Tätigkeit notwendig sind:

1. Altmatrikenvorschriften;

2. Personenstandsrecht;

3. Ehe- und Kindschaftsrecht;

4. Namensrecht;

5. Staatsbürgerschaftsrecht;

6. Verwaltungsverfahrensrecht;

7. Migrationsrecht;

8. internationales Privatrecht;

9. Gebühren- und Verwaltungsabgabenvorschriften.