Die Prüfungen zum Nachweis der Grundkenntnisse der Geschichte Oberösterreichs sind von der Landesregierung nach den Bestimmungen dieser Verordnung und der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, abzuhalten.
Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: LGBl. Nr. 53/2006
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2006, wird verordnet:
(1) Das Prüfungsgebiet zur Geschichte Oberösterreichs umfasst folgende Themenbereiche:
Politische Geschichte
Landessymbole, Landesverwaltung
Wirtschaftsgeschichte
Sozial- und Kulturgeschichte
Städte und Regionen
Berühmte Oberösterreicher
(2) Diese und die in der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, festgelegten Prüfungsgebiete sind gemeinsamer Gegenstand der Prüfung.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
