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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 53/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß § 10a Abs. 7 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG), BGBl. Nr. 311, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 37/2006, wird verordnet:

Die Prüfungen zum Nachweis der Grundkenntnisse der Geschichte Oberösterreichs sind von der Landesregierung nach den Bestimmungen dieser Verordnung und der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, abzuhalten.

(1) Das Prüfungsgebiet zur Geschichte Oberösterreichs umfasst folgende Themenbereiche:

Politische Geschichte

Landessymbole, Landesverwaltung

Wirtschaftsgeschichte

Sozial- und Kulturgeschichte

Städte und Regionen

Berühmte Oberösterreicher

(2) Diese und die in der Staatsbürgerschaftsprüfungs-Verordnung - StbP-V, BGBl. II Nr. 138/2006, festgelegten Prüfungsgebiete sind gemeinsamer Gegenstand der Prüfung.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Monatsersten in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.