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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstpostenplanrahmen für Hilfskräfte zur Entlastung des Betreuungs- und Pflegepersonals

Zur Entlastung des Betreuungs- und Pflegepersonals können zusätzlich Dienstposten für Hilfskräfte bis zum Ausmaß von 2 % des Mindestpflegepersonalschlüssels gemäß festgelegt werden. Die Einstufung erfolgt gemäß der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung in der Funktionslaufbahn GD 25.

(Anm: LGBl. Nr. 5/2021)