Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Hauptstück Dienstpostenplanrahmen für den Pflegebereich der Alten- und Pflegeheime der oberösterreichischen Sozialhilfeverbände

Dienstpostenplanrahmen Betreuungs- und Pflegepersonal

(1) Im Bereich des Betreuungs- und Pflegepersonals eines Alten- und Pflegeheims können Dienstposten bis zum Ausmaß des Mindestpflegeschlüssels gemäß mit einem maximalen Überhang von 10 % festgelegt werden. (Anm: LGBl. Nr. 5/2021)

(2) Die Pflegedienstleitung ist bei der Beurteilung der Genehmigungspflicht in den Mindestpflegeschlüssel nach Abs. 1 in folgendem Ausmaß einzurechnen:

Heimgröße (Bewohnerinnen und Bewohner inkl. Kurzzeitpflegen)

Einrechnung der Leitung des

Betreuungs- und Pflegedienstes in den Mindestpersonalschlüssel

0 bis 59 Bewohner/innen

75 %

60 bis 89 Bewohner/innen

50 %

90 bis 119 Bewohner/innen

25 %

ab 120 Bewohner/innen

0 %

(3) Gesetzlich zwingend freizustellende Betriebsrätinnen bzw. Betriebsräte sind im Ausmaß der Freistellung nicht in den Mindestpflegeschlüssel nach Abs. 1 einzurechnen und gesondert im Dienstpostenplan darzustellen.