Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Hauptstück Zugang zur Sozialhilfe, Verfahren und Rückerstattung

Anwendbarkeit des AVG

Auf das behördliche Verfahren finden die Vorschriften des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG) Anwendung, soweit in diesem Landesgesetz nicht anderes bestimmt ist.