3. Hauptstück Sanktions- und Kontrollsystem
Kontrollsystem
Die Behörde hat die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse von bezugsberechtigten Personen periodisch zu überprüfen sowie die Rechtmäßigkeit des Bezugs und die widmungskonforme Verwendung von Leistungen der Sozialhilfe sicherzustellen.
