Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Hauptstück Sanktions- und Kontrollsystem

Kontrollsystem

Die Behörde hat die tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse von bezugsberechtigten Personen periodisch zu überprüfen sowie die Rechtmäßigkeit des Bezugs und die widmungskonforme Verwendung von Leistungen der Sozialhilfe sicherzustellen.