Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. HAUPTSTÜCK

BEHINDERTENBEGLEITUNG „BB“

1. ABSCHNITT

FACH-SOZIALBETREUUNG „BB“

Berufsbild, Tätigkeitsbereiche

(1) Das Berufsbild der Fach-Sozialbetreuung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Behindertenbegleitung „BB“ umfasst

1. die ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte soziale Betreuung von beeinträchtigten Menschen in deren zentralen Lebensfeldern insbesondere Wohnen, Arbeit bzw. Beschäftigung, Freizeit und Bildung sowie

2. die Unterstützung bei der Basisversorgung.

(2) Der eigenverantwortliche Tätigkeitsbereich gemäß Abs. 1 Z 1 umfasst insbesondere Maßnahmen der Anleitung, Anregung, Beratung, Assistenz, Förderung und erforderlichenfalls der Intervention bis hin zur weitergehenden oder gänzlichen stellvertretenden Durchführung von Verrichtungen, wobei die Kompetenzen verstärkt und vertieft in der Begleitung, Beratung und Assistenz liegen.