Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bau- und Einrichtungsaufwand

Zum Bau- und Einrichtungsaufwand gehören insbesondere die Kosten für

1. die Bereitstellung der Schulliegenschaften,

2. die Bereitstellung der Schuleinrichtung,

3. den Annuitätendienst für Schulbaudarlehen,

4. die Mieten, Leasingraten und sonstigen wiederkehrenden Leistungen für die Bereitstellung der Schulliegenschaften und der Schuleinrichtung.

(Anm: LGBl.Nr. 34/2009)