e) Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen)
Aufbau
(1) Die Berufsschulen umfassen so viele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Lehrverhältnisses (Ausbildungsverhältnisses) entspricht, wobei jeder Schulstufe - soweit es die Schülerzahl zuläßt - eine Klasse zu entsprechen hat. (Anm: LGBl.Nr. 1/1995)
(2) ist sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 44/1999)
