Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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e) Berufsbildende Pflichtschulen (Berufsschulen)

Aufbau

(1) Die Berufsschulen umfassen so viele Schulstufen (Schuljahre), wie es der Dauer des Lehrverhältnisses (Ausbildungsverhältnisses) entspricht, wobei jeder Schulstufe - soweit es die Schülerzahl zuläßt - eine Klasse zu entsprechen hat. (Anm: LGBl.Nr. 1/1995)

(2) ist sinngemäß anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 44/1999)