Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anzuwendendes Recht

Auf das Verfahren nach bis 3 sind das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 sowie sinngemäß anzuwenden. Rechtskräftig verhängte Geldbußen fließen dem Land zu.

(Anm: LGBl.Nr. 59/2023)