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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 105/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des , LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 59/2024, wird verordnet:

Ausgestaltung und technische Erfordernisse

Das einheitliche automatisationsunterstützte System gemäß muss so ausgestaltet sein, dass die erforderlichen Daten in einem geeigneten, elektronisch verarbeitbaren Format (als XML-Datei oder CSV-Datei) übermittelt und von der Abgabenbehörde gemäß automatisiert übernommen und weiterverarbeitet werden können.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.