Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Angestrebte Ziele

Ausgehend von den angestrebten Zielen der Sicherung und Verbesserung der kulturellen Verhältnisse ( des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes) und der Schaffung der räumlichen und strukturellen Voraussetzungen für möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen im Sinne des des O.ö. Landesraumordnungsprogrammes, LGBl. Nr. 30/1978, dient das Raumordnungsprogramm für den Sachbereich der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Musikschulen (O.ö. Musikschulplan) einer möglichst großen Breitenwirkung der musikalischen Unterweisung und der Chancengleichheit musikalisch Begabter.