Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Lehrpersonen

Die Lehrer an Landesmusikschulen stehen in einem Vertragsverhältnis oder einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Sie müssen die für den Unterricht in ihrem Fach erforderliche fachliche Befähigung besitzen. Sie können im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung zur Tätigkeit auch an mehreren Landesmusikschulen herangezogen werden.