Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Vertragslehrer an den Musikschulen des Landes Oberösterreich.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Anwendungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Vertragslehrer an den Musikschulen des Landes Oberösterreich.