Ruhemöglichkeit
Werdenden und stillenden Müttern ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
(Anm: LGBl.Nr. 37/1996)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ruhemöglichkeit
Werdenden und stillenden Müttern ist es zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.
(Anm: LGBl.Nr. 37/1996)