Recht auf Information
Während einer Karenz ist die Dienstnehmerin über wichtige Ereignisse im Dienstbetrieb, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.
(Anm: LGBl.Nr. 24/2001, 12/2002)
