Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Recht auf Information

Während einer Karenz ist die Dienstnehmerin über wichtige Ereignisse im Dienstbetrieb, die die Interessen der karenzierten Dienstnehmerin berühren, insbesondere Umstrukturierungen und Weiterbildungsmaßnahmen zu informieren.

(Anm: LGBl.Nr. 24/2001, 12/2002)