Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Arten der Förderung und Förderungsrichtlinien

Arten der Förderung

Als Arten der Förderung im Rahmen dieses Landesgesetzes kommen insbesondere in Betracht:

1. Direktzahlungen zur Sicherung des Einkommens und als leistungsbezogene Abgeltungen;

2. Darlehen, Zinsen-, Annuitäten- oder sonstige Kreditkostenzuschüsse;

3. nicht rückzahlbare Beihilfen;

4. Weiterbildung und Beratung;

5. sonstige Dienst- und Sachleistungen.