Sonderbestimmung für das Jahr 2018
Bei der Festsetzung der Monatsentgelte sowie aller in Eurobeträgen ausgedrückten Zulagen - mit Ausnahme der Kinderbeihilfe - (Betragsanpassung) nach sind für das Jahr 2018 die Beträge um 2,33 %, höchstens jedoch um 79,2 Euro, zu erhöhen.
(Anm: LGBl.Nr. 94/2017)
