Kündigung der Vertragslehrer der Entlohnungsschemata II L
(1) Die Kündigungsbeschränkung des gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und endet mit dem Ablauf eines Kalendermonats. ist auf die Vertragslehrer der Entlohnungsschemata II L nicht anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 65/1995, 56/2007)
