Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entlohnungsschemata, Entlohnungsgruppen, Entlohnungsstufen

(1) Die nachstehenden Absätze gelten nur für Vertragsbedienstete, auf die das Oö. GG 2001 nicht anzuwenden ist. (Anm: LGBl.Nr. 81/2002)

(1a) Das Entlohnungsschema I umfaßt folgende Entlohnungsgruppen:

Entlohnungsgruppe

a

=

Höherer Dienst;

Entlohnungsgruppe

b

=

Gehobener Dienst;

Entlohnungsgruppe

c

=

Fachdienst;

Entlohnungsgruppe

d

=

Mittlerer Dienst;

Entlohnungsgruppe

e

=

Hilfsdienst.

(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)

(2) Das Entlohnungsschema II umfaßt die Entlohnungsgruppen p 1 bis p 5.

(3) Die Entlohnungsgruppen a, b und c umfassen jeweils 26 Entlohnungsstufen; die übrigen Entlohnungsgruppen umfassen jeweils 27 Entlohnungsstufen.