Stellung der Bildungsdirektion gegenüber der Schulleitung
Die Bildungsdirektion übt gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter das Aufsichts- und Weisungsrecht aus.
(Anm: LGBl. Nr. 47/2019)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stellung der Bildungsdirektion gegenüber der Schulleitung
Die Bildungsdirektion übt gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter das Aufsichts- und Weisungsrecht aus.
(Anm: LGBl. Nr. 47/2019)