Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stellung der Bildungsdirektion gegenüber der Schulleitung

Die Bildungsdirektion übt gegenüber der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter das Aufsichts- und Weisungsrecht aus.

(Anm: LGBl. Nr. 47/2019)