Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mitgliedschaft bei Karenzen, Familienhospizfreistellung sowie Bezug des Kinderbetreuungsgeldes

Landeslehrerinnen bzw. Landeslehrer sowie Landesvertragslehrpersonen bleiben Mitglieder der LKUF während der Dauer

1. einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz 1979, dem Väter-Karenzgesetz oder eines Frühkarenzurlaubs;

2. des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz;

3. einer Pflegekarenz oder einer Familienhospizfreistellung.

(Anm: LGBl.Nr. 98/2005, 71/2012, 122/2020)