Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 88/1997)

1. Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

2. in der Fassung des Art. I Z 15 ist für am 31. Dezember 1996 bestehende Fälle mit der Maßgabe anzuwenden, daß die Erhöhung der Beitragsgrundlage ab Beginn des jeweiligen Karenzurlaubes vorzunehmen ist.