III. HAUPTSTÜCK
Hausordnung
Beschlussfassung durch die Präsidialkonferenz
Die Hausordnung ist - soweit sie erforderlich wird - von der Präsidialkonferenz zu beschließen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
III. HAUPTSTÜCK
Hausordnung
Beschlussfassung durch die Präsidialkonferenz
Die Hausordnung ist - soweit sie erforderlich wird - von der Präsidialkonferenz zu beschließen.