Stimmrecht der bzw. des Vorsitzenden
Das Stimmrecht der bzw. des Vorsitzenden bei Wahlen und Abstimmungen bleibt gewahrt (Art. 23 Abs. 3 Oö. L-VG).
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Stimmrecht der bzw. des Vorsitzenden
Das Stimmrecht der bzw. des Vorsitzenden bei Wahlen und Abstimmungen bleibt gewahrt (Art. 23 Abs. 3 Oö. L-VG).