Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Artikel V

Inkrafttreten

(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 94/1999)

(1) . . .

(2) . . .

(3) . . .

(4) . . .

(5) Artikel IV (Oö. Landes-Gehaltsgesetz) tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.

(6) (Verfassungsbestimmung) Die im Artikel IV Z 5 enthaltene Verfassungsbestimmung () tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Art. IV Z 1 und 5 ( und 5, und des Oö. Landes-Gehaltsgesetzes) werden erst zu dem Zeitpunkt wirksam, in dem der Abschluss eines Pensionskassenvertrages wirksam wird.