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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 40/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 3 Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetz 2015, LGBl. Nr. 54/2015, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 97/2015, wird verordnet:

Folgende weitere Funktionen im Bereich der Kepler Universitätsklinikum GmbH und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Bediensteten-Zuweisungs-gesetzes 2015 bestimmt:

1. Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken.

2. Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege.

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.