Alle Rechtstexte

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %
Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 109/2003

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 4 Abs. 3 Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetz, LGBl. Nr. 81/2001, wird verordnet:

Folgende Funktionen im Bereich der Oö. Gesundheits- und Spitals-AG und allfälliger Tochtergesellschaften werden als leitende Funktionen im Sinn des Oö. Landesbediensteten-Zuweisungsgesetzes bestimmt:

1. Die Leiterinnen und Leiter der Anstaltsapotheken.

2. Die Direktorinnen und Direktoren der Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege.

3. Die Direktorinnen und Direktoren der medizinisch-technischen Akademien sowie der Akademie für Gesundheitsberufe in der Landesnervenklinik Linz.

4. Die Direktorin bzw. der Direktor der Hebammenakademie in der Landesfrauenklinik Linz.

Diese Verordnung tritt mit 1. September 2003 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.