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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl. Nr. 64/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des , LGBl. Nr. 8/1956, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 28/2001, wird verordnet:

Die Leistungszulage gemäß gebührt dem Beamten, der eine mindestens "zufriedenstellende" bzw. "entsprechende" Dienstbeurteilung aufweist.

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft; gleichzeitig tritt die Oö. Leistungszulagenverordnung, LGBl. Nr. 38/1996, außer Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.