Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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VI. Behörden

Behörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.

(Anm: LGBl.Nr. 63/2002, 30/2010, 90/2013)