Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Modul 1 - Einführung

(1) Ziel des Moduls 1 ist das Erlangen grundsätzlicher Informationen über das Dienstverhältnis und den Dienstgeber Land Oberösterreich.

(2) Die Einladung zu Veranstaltungen im Rahmen des Moduls 1 erfolgt von Amts wegen. Mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Modul 1 abgelegt.

(3) Modul 1 ist nur einmal abzulegen.

(Anm: LGBl.Nr. 49/2005)