14. ABSCHNITT
Schluß- und Übergangsbestimmungen
Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften
Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die bis 3 und 9 des Überbrückungshilfengesetzes sind auf alle Beamten anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 22/2001)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
14. ABSCHNITT
Schluß- und Übergangsbestimmungen
Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften
Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die bis 3 und 9 des Überbrückungshilfengesetzes sind auf alle Beamten anzuwenden.
(Anm: LGBl.Nr. 22/2001)