Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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14. ABSCHNITT

Schluß- und Übergangsbestimmungen

Anwendung sonstiger bundesrechtlicher Vorschriften

Das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 und die bis 3 und 9 des Überbrückungshilfengesetzes sind auf alle Beamten anzuwenden.

(Anm: LGBl.Nr. 22/2001)