Disziplinarstrafen für Beamte des Ruhestands
Disziplinarstrafen für Beamte des Ruhestands sind
1. der Verweis,
2. die Geldbuße bis zur Höhe eines Ruhebezugs unter Ausschluss der Kinderbeihilfe,
3. die Geldstrafe bis zur Höhe von fünf Ruhebezügen unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds,
4. die Kürzung des Ruhebezugs - unter Ausschluss der Kinderbeihilfe und des Pflegegelds - bis zu 25% für höchstens zwölf Monate,
5. der Verlust aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche.
(Anm: LGBl.Nr. 22/2001, 81/2002, 93/2009)
