Verschlechterungsverbot
Auf Grund eines von der Beschuldigten bzw. vom Beschuldigten erhobenen Rechtsmittels darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu ihren bzw. seinen Ungunsten abgeändert werden.
(Anm: LGBl.Nr. 90/2013)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Verschlechterungsverbot
Auf Grund eines von der Beschuldigten bzw. vom Beschuldigten erhobenen Rechtsmittels darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu ihren bzw. seinen Ungunsten abgeändert werden.
(Anm: LGBl.Nr. 90/2013)