Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolgs

Der Beamte, der in zwei aufeinander folgenden Dienstbeurteilungen mit nicht entsprechend beurteilt wurde, bzw. der Beamte, auf den das Oö. LGG anzuwenden ist und der in zwei aufeinander folgenden Dienstbeurteilungen mit nicht zufriedenstellend beurteilt wurde, ist nach Rechtskraft der zweiten Dienstbeurteilung mit Bescheid der Dienstbehörde zu entlassen.

(Anm: LGBl.Nr. 81/2002)