Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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B. Die Vollversammlung und deren Ausschüsse

Zusammensetzung der Vollversammlung

Die Vollversammlung besteht aus 35 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern nach den Bestimmungen der bis 34 gewählt werden.

(Anm: LGBl. Nr. 28/1973, 4/1996)