B. Die Vollversammlung und deren Ausschüsse
Zusammensetzung der Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus 35 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern nach den Bestimmungen der bis 34 gewählt werden.
(Anm: LGBl. Nr. 28/1973, 4/1996)
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
B. Die Vollversammlung und deren Ausschüsse
Zusammensetzung der Vollversammlung
Die Vollversammlung besteht aus 35 Mitgliedern, die von den Kammermitgliedern nach den Bestimmungen der bis 34 gewählt werden.
(Anm: LGBl. Nr. 28/1973, 4/1996)