Aufzeichnungspflicht
Die bzw. der Abgabepflichtige ist verpflichtet, zur Feststellung der Abgabe und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufzeichnungspflicht
Die bzw. der Abgabepflichtige ist verpflichtet, zur Feststellung der Abgabe und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen.