Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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§ 6a Bescheid-Begriff

Soweit in einem Landesgesetz der Begriff des Bescheids verwendet wird, umfasst dieser Begriff auch Erkenntnisse, mit denen das Verwaltungsgericht oder der Verwaltungsgerichtshof in der Sache selbst entschieden haben.

(Anm.: LGBl.Nr. 90/2013)