Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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VIII. ABSCHNITT

Verwaltung, Kammerfinanzen und Aufsicht

Kammerbüro

Die Besorgung der Dienstgeschäfte der Landarbeiterkammer erfolgt unter Leitung des Präsidenten durch das Kammerbüro. Diesem obliegen insbesondere:

1. die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Organe;

2. die fachkundige Beratung und Unterstützung der Organe und Mitglieder;

3. die Erarbeitung von Grundlagen für die Interessenvertretung der Mitglieder;

4. die Verwaltung von Einrichtungen der Landarbeiterkammer.