Personenbezogene Bezeichnungen
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesgesetz sowie in den auf Grund dieses Landesgesetzes erlassenen Verordnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Personenbezogene Bezeichnungen
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesgesetz sowie in den auf Grund dieses Landesgesetzes erlassenen Verordnungen gelten jeweils auch in ihrer weiblichen Form.