Die Vollziehung des Bundes im Bereich des Landes üben, soweit sie in mittelbarer Bundesverwaltung besorgt wird, der Landeshauptmann und die ihm unterstellten Behörden aus.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vollziehung des Bundes im Bereich des Landes üben, soweit sie in mittelbarer Bundesverwaltung besorgt wird, der Landeshauptmann und die ihm unterstellten Behörden aus.