Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Landesverfassungsgesetz sowie in Landesgesetzen und den auf deren Grundlage erlassenen Verordnungen umfassen Frauen und Männer gleichermaßen, außer es ist ausdrücklich anderes bestimmt. Amts-, Organ- und Funktionsbezeichnungen sowie Titel sollen in geschlechtsspezifischer Form geführt und verwendet werden.

(Anm: LGBl.Nr. 6/2001)