Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der Oberösterreichische Landesrechnungshof ist als Organ des Landtags für die Prüfung der Gebarung des Landes, der Gemeinden und anderer Rechtsträger eingerichtet.

(2) Das Nähere ist durch Landesgesetz zu regeln.

(Anm: LGBl.Nr. 63/2013)