Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auflegen der Wählerliste

Die Wählerliste ist spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag durch fünf Arbeitstage in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr in der Organisationseinheit zur Einsicht durch die Wahlberechtigten aufzulegen.