Auflegen der Wählerliste
Die Wählerliste ist spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag durch fünf Arbeitstage in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr in der Organisationseinheit zur Einsicht durch die Wahlberechtigten aufzulegen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Auflegen der Wählerliste
Die Wählerliste ist spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag durch fünf Arbeitstage in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr in der Organisationseinheit zur Einsicht durch die Wahlberechtigten aufzulegen.