Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arten der Förderung

Die Förderung gemäß kann insbesondere erfolgen durch:

1. Animation und Beratung von Einzelpersonen und Gemeinschaften (z.B. Gemeinden oder Betrieben) über Möglichkeiten kultureller Betätigung;

2. Durchführung von Wettbewerben und Vergabe von Aufträgen im Bereich der Kultur;

3. Ankauf von Werken von kultureller Bedeutung;

4. Vergabe von Auszeichnungen, Titeln, Preisen und Stipendien für besondere kulturelle Leistungen bzw. Verdienste;

5. Durchführung oder Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Vorträge, Kurse, Ausstellungen) sowie von Aktionen zur Integration kultureller Einrichtungen (z.B. Bibliotheken);

6. Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Kultur und deren Vermittlung;

7. Herausgabe von kulturellen Schriften, Informationen und sonstigen Medien;

8. Errichtung und Betrieb von Kultur- und Bildungszentren als kulturelle Begegnungsstätten;

9. Bereitstellung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen für kulturelle Veranstaltungen;

10. sonstige organisatorische Unterstützung oder Beistellung von Sachleistungen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke;

11. Gewährung von Darlehen oder nicht rückzahlbaren Zuschüssen für kulturelle Tätigkeiten bzw. Zwecke.