Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonderbestimmung für (ehemalige) Vertragsbedienstete bzw. -lehrerinnen oder –lehrer

Für Personen nach , 5 und 6 gelten die , , und sinngemäß.

(Anm: LGBl.Nr. 72/2002, 56/2007)