Zuständigkeit der Bildungsdirektion
Der Bildungsdirektion obliegt die Vollziehung der Angelegenheiten der Kinderbildung und -betreuung, einschließlich jener Angelegenheiten, die dabei vom Land Oberösterreich als Träger von Privatrechten wahrgenommen werden, mit Ausnahme
1. der Vollziehung des ,
2. der Vergabe von Investitionsförderungen, soweit sie nicht Tagesmütter bzw. Tagesväter betreffen, und
3. der Gewährung von Landesbeiträgen an Gemeinden zu den Kosten des Transports von Kindern zum Zweck des Kindergartenbesuchs.
(Anm: LGBl.Nr. 47/2019)
