7. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
7. ABSCHNITT SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Landesgesetz festgelegten Aufgaben der Gemeinden sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.