Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Pädagogische Aufsicht

Die Bildungsdirektion hat für die Ausübung der Aufsicht über Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und die Tagesmütter und Tagesväter in pädagogischer Hinsicht () entsprechend qualifizierte Organe mit ausreichender praktischer Erfahrung im Berufsfeld zu bestellen und deren Aufgaben, Verantwortung und Handlungsgrundsätze festzulegen. (Anm: LGBl.Nr. 25/2019, 47/2019)

(Anm: LGBl.Nr. 59/2010)