Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Besitzern von Eigenheimen, die auf Grund des Hochwassers nicht mehr bewohnbar sind, kann bei gänzlicher Neuerrichtung eines Eigenheims eine Eigenheimförderung gewährt werden, wobei das bisher bewohnte Eigenheim auch später zu keiner Zeit mehr bewohnt werden darf. Dies gilt im Fall eines Verkaufs auch für einen neuen Grundstückseigentümer.